News Technik:
Rückrufe Seit dem 1. Mai 2004 ist die rechtliche Grundlage für besseren Schutz der PKW-Besitzer geschaffen worden. In dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ist festgelegt, dass Automobilhersteller im Falle eines Defektes (bei einem Modell, Baureihe, Motor etc.) verpflichtet ist, diesen umgehend an das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu melden. |
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Das ultimative Sportfahrzeug mit Straßenzulassung: Gumpert Apollo Vergessen Sie alles, was Sie bisher über Sportwagen gehört haben! » Fahrtest |
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Dieselersatz-Kraftstoff Pflanzenöl kommt auch Emissionen zugute Steuerbefreiung nach Ansicht des Umweltinstituts Bifa gerechtfertigt. |