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Rückrufe

Seit dem 1. Mai 2004 ist die rechtliche Grundlage für besseren Schutz der PKW-Besitzer geschaffen worden. In dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ist festgelegt, dass Automobilhersteller im Falle eines Defektes (bei einem Modell, Baureihe, Motor etc.) verpflichtet ist, diesen umgehend an das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu melden.

 
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Dieselersatz-Kraftstoff Pflanzenöl kommt auch Emissionen zugute
Steuerbefreiung nach Ansicht des Umweltinstituts Bifa gerechtfertigt.